Abt

Aus Mittelalter-Lexikon
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Abt (mhd. abt, abbet, ahd. abbat, von spätgrch. abbas = Vater; ursprünglich kindliches Lallwort; auch pater monasterii; Klostervorsteher in den Bettelorden wurden zumeist Guardian, Prior oder Rektor genannt.). Von der ®Klostergemeinschaft gewählter Vorsteher einer Abtei. Die Wahl wurde vom Bischof (bei exemten Klöstern vom Papst) bestätigt, und vom zuständigen Diözesanbischof feierlich benediziert. Dem Abt stand das Recht zu, Pontifikalinsignien zu tragen: ®Mitra, Brustkreuz, Ring und Hirtenstab (s. Krummstab). Im FMA. suchten die Könige Einfluss auf die Klöster zu nehmen, indem sie von ihrem Recht zur Ernennung eines Abtes Gebrauch machten und getreue Gefolgsleute – auch Laien – ins Amt setzten (Laienabbatiat). Seit der Karolingerzeit waren Äbte meist adeliger Herkunft und pflegten im Kloster oft einen standesgemäß feudalen Lebenswandel. Sie waren mitunter durch die Verwaltung der Klostergüter und durch politische Tätigkeiten so stark in Anspruch genommen, dass sie die Klosterleitung einem ®Prior überließen. Asketische Reformbewegungen versuchten der Verweltlichung des Amtes entgegenzuwirken, hatten aber keinen durchschlagenden Erfolg. Gegen Ende des MA. entstammten fast alle Äbte dem Hochadel. Die an der Lenkung der Klosterführung interessierten Adelsfamilien hatten seit je durch Wahlversprechen und Bestechung auf die Wahl Einfluss genommen, sodass die freie Abtswahl durch den Konvent in vielen Fällen zu einer von außen gesteuerte Farce verkam. Manche Äbte, z.B. die von Fulda und Corvey, hatten volle bischöfliche Macht und eigene Diözesen, andere, die "infulierten Äbte", nur bischöflichen Titel und Insignien. Kommendatar-Äbte waren solche, die ohne Wahrnehmung von Amtspflichten über die Einkünfte eines Klosters verfügten; häufig zweckentfremdeten sie diese in einem Umfang, dass ihrem Kloster kaum Mittel für dessen eigentliche Pflichten – Armenspeisung, Pilgerbeherbergung, Krankenpflege usf. – blieben. Äbte von Reichsklöstern waren samt ihren waffenfähigen Hintersassen dem König zu Kriegsgefolgschaft verpflichtet. Außerdem wurden sie im Rahmen des servitium regis als Königsboten oder diplomatische Emissäre verpflichtet. Den Äbten mancher Reichsklöster gelang der Aufstieg in den Fürstenrang; sie hatten in der Heerschildordnung hinter dem König den zweiten Rang innne, standen also über den weltl. Fürsten.
(s. Klosterämter)