Anleit
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Anleit (mhd. anleite = Anleitung, Einsetzung; lat. immissio) hieß die Einführung eines Erwerbers, Pächters oder Grundholden in eine erworbene oder zu Lehen genommene Liegenschaft (z.B. ein Bauerngut, ein Grundstück, ein städt. Anwesen). Auch die gerichtliche Einweisung eines Klägers in den Besitz seines Schuldners oder eines um Schadenersatz klagenden in die Güter des Beklagten.