Apostelbrief (Jur.)

Aus Mittelalter-Lexikon
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Apostelbrief (Jur.; mhd. apostel, mlat. apostella). Im gelehrten ma. Recht ein Bericht, den ein unterer Richter (iudex a quo) auf Ansuchen einer Partei, die Einspruch gegen dessen Entscheidung erhebt, für den oberen Richter (iudex ad quem) erstellt. Die apostel schildert den stattgefundenen Verfahrensablauf, bestätigt dessen ordnungsgemäßen Abschluss („Entlassbrief“) und stellt den fristgerechten Eingang des Einspruchs fest. Dem Bericht wurden später auch die bis dahin angefallenen Prozessakten beigefügt. (s. Appellation)