Aufgebot (kirchl.)

Aus Mittelalter-Lexikon
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Aufgebot (kirchl.) (lat. proclamatio, praecaria sponsalia, bannum nuptiale). Bei der kirchlichen ® Eheschließung übliche dreimalige öffentliche Nennung der Brautleute und ihres Vorhabens, in den Stand der Ehe zu treten, verbunden mit der Aufforderung, Einwendungen gleich vorzubringen oder auf ewig zu schweigen.
Ein Akt in diesem Sinne war schon von Karl d. Gr. gefordert worden, ist aber erst auf der II. Lateransynode (1139) zum Kirchengesetz erhoben und von der IV. Lateransynode (1215) erneut eingeschädft worden.