Bettlerordnungen

Aus Mittelalter-Lexikon
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Bettlerordnungen. Im SMA. entstanden städt. Verordnungen, die dem ausufernden Berufsbettelunwesen steuern sollten. Ihre Statuten regelten die Aufenthaltsdauer in der Stadt, legten bestimmte Bettelplätze bzw. Sperrbezirke fest, verfügten Arbeitszwang bzw. Ausweisung für arbeitstaugliche Bettler und Privilegierung der einheimischen "ehrbaren Armen", sowie Strafen für aggressives Almosenheischen und unsittliches Auftreten. Nach der Nürnberger Bettlerordnung (um 1370) mussten sich Bettler durch das Tragen eines amtlichen Abzeichens, des "Bettlerpfennigs"legitimieren, der nur an Einheimische vergeben wurde. Anderswo wurden zum gleichen Zweck amtliche Bettelgenehmigungen ausgestellt. Über das Bettelvolk wurde ein städt. Bettelvogt (Armenpfleger, Prachervogt, Sterzermeister) gesetzt – oft in Person des Henkers –, der von jedem Bettler eine jährliche Steuer von wenigen Pfennigen nahm, die ®Almosen verwaltete, arbeitsfähige und fremde Bettler aus der Stadt wies und mit Assistenz städt. Amtsleute die Gerichtsbarkeit über Bettelleute übte. Als Beispiele für Bettlerordnungen seien genannt: die von Nürnberg (um 1370), Eßlingen (1389), Köln (1403, 1446), Wien (1442) und Lindau (1497).
(s. Armut, Bettler)