Bogen (Architektur)

Aus Mittelalter-Lexikon
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Bogen (mhd. boge; lat. arcus). Architektonisches Tragewerk, welches die Schubkräfte über Tür- und Fensteröffnungen oder über Pfeilern (bei Brücken oder Hallen) aufnimmt. Er wird aus keilförmig zugehauenen Steinen oder aus rechteckigen Steinen mit keilförmigen Mörtelfugen gebaut. Als Hilfkonstruktion bediente man sich eines hölzernen Lehrgerüstes, das nach dem Einfügen des Schlusssteins entfernt wurde.
Die Romanik verwendet den römischen halbkreisförmigen Rundbogen, die Gotik den Spitzbogen (aus der Überschneidung zweier Kreisbögen konstruiert). Stilistische Sonderformen sind Kielbogen ("Eselsrücken") und Schulterbogen. Bei ersterem ist der Scheitel des Spitzbogens schiffskielartig nach oben ausgezogen, bei letzterem fehlt der Scheitelstein des Rundbogens, dessen vermittelnde Funktion von einem waagrecht über der Bogenlücke liegenden Stein übernommen wird. Weitere Bogenformen: Flachbogen, Hufeisenbogen (maurischer B., auf der Grundlage eines Dreiviertelbogens), Kleeblattbogen (Dreipassbogen), und Vorhangbogen (spätgot., eine „gedrückte“ Form des Eselsrückens.) Eine Sonderform der engl. Architektur stellt der Tudorbogen dar, ein flacher Spitzbogen, der von vier Zentren aus geschlagen wird. Als ®Schwibbogen oder Strebebogen bezeichnet man ein Bauglied, welches horizontale Schubkräfte ableitem sollen.
Im Gewölbebau unterscheidet man zwischen ®Gurt-, ®Scheid- und ®Schildbogen.