Brandstiftung

Aus Mittelalter-Lexikon
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Brandstiftung (mhd. brant, mortbrant, nahtbrant; mlat. incendium). Holz war das meistverwendete Baumaterial des MA. und Feuersbrunst eine allgegenwärtige und ständig gefürchtete Bedrohung. Im FMA. galt Brandlegen als im Fehdewesen übliches Bußdelikt. Mit der Unterdrückung des Fehdewesens wurde das Delikt in die ®Landfrieden aufgenommen und vom HMA. an mit der Todesstrafe geahndet, sofern nicht nur Sachbeschädigung sondern Tötungsabsicht (Mordbrand) vorlag. Auch die ®Volksrechte hatten schon differenzierte Strafbestimmungen für die Drohung mit Brandstiftung und die absichtlich vollzogene Brandstiftung gekannt. Als besonders schweres Vergehen wurde die heimliche, speziell die nächtliche Brandlegung (Nachtbrand) angesehen, die mit dem Rad oder durch die spiegelnde Strafe des Verbrennens bestraft wurde, wogegen auf einfache Brandstiftung Enthaupten stand (Sachsenspiegel). Fahrlässige Brandstiftung (Feuerverwahrlosung) wurde meist mit Leibes- oder Geldstrafen geahndet.