Burggraf

Aus Mittelalter-Lexikon
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Burggraf (mhd. burcgrave; mlat. burggravius, castellanus, praefector urbis, prefectus). Ursprünglich ein königlicher Amtsträger, der in einer Reichs- oder Bischofsburg, einer Königs- oder Bischofsstadt oder in einem Burgbezirk unterschiedlich zusammengesetzte militär., gerichtl. oder administrative Befugnisse hatte. Burggrafen amteten im 10. Jh. in Regensburg, im 11. und 12. Jh. in Köln, Mainz, Nürnberg, Straßburg, Augsburg, Trier, Magdeburg, Würzburg, Worms, Speyer. Sie waren edelfreier Abkunft, nur vereinzelt entstammten sie der landesherrlichen Ministerialität. Ihr Amt war zumeist erblich. Später stand die Amtsbezeichnung für Burgvögte der Landesherrschaft, zu denen auch nichtadlige Dienstleute ernannt werden konnten, oder wurde als bloßer Titel verliehen.