Buteil
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buteil (mhd.; aus bu, bou = Ertrag eines bestellten Feldes oder Weinbergs und teil = Anteil). Vom Grundherr beanspruchter Teil des Nachlasses eines verstorbenen Leibeigenen, bestehend in einem Teil von dessen Viehherde oder dem besten Stück daraus. (s. Besthaupt). Am Ende des FMA. geht die Inanspruchnahme des Buteils zurück.