Dienst (Architektur)

Aus Mittelalter-Lexikon
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Dienste (Arch.; neuzeitlicher Begriff, eingeführt von G. G. Kallenbach um 1843-45). Wesentliches vertikales Element der Wandgliederung in der Gotischen Baukunst. An den runden Säulenkern, an einen Pfeiler oder die Mauer angelehnte schmale Säulen von Viertel-, Halb- oder Dreiviertelkreisquerschnitt, auf denen Rippen und Gurte von Gewölbebogen fußen. Die stärkeren ("alten") Dienste tragen Gurt- und Scheidbögen, die schwächeren ("jungen") Dienste tragen Diagonalrippen des Gewölbes. Dienste können Basis und Kapitell haben, können am Boden oder – über einer Konsole – an beliebiger Höhe der Wand entspringen.