Ehrlosigkeit
Ehrlosigkeit (zu mhd. erlos = ehrlos, entehrt; lat. infamia). Der Rechtsbegriff bezeichnet den Verlust oder die Minderung des guten Rufes (bona fama), wie sie durch Gesetz verhängt oder nach allgmeiner Auffassung von Brauch und Sitte empfunden wurde (laesae dignitatis status). Unterschieden wurde zwischen Infamierung durch Gerichtsurteil (infamia iuris) und tatsächlichem Ehrverlust (infamia facti). Durch weltliche oder geistliche Gerichte verhängter Ehrverlust führte zur Minderung der Rechtsfähigkeit (z.B. der Anklage-, Testier-, Zeugen-, Amts- und Weihefähigkeit) bis hin zu völliger Rechtlosigkeit (Bann, Exkommunikation).
(s. Felonie; Rechtlosigkeit; Ritterwürde, Verlust der; unehrliche Leute; unehrliche Strafsachen)