Erbleihe

Aus Mittelalter-Lexikon
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Erbleihe, Erbpacht, Erbzins (mhd. erbe-lehen, erbe-zins). Erblich gegen Zins verliehenes Grundstück, für dessen Nutzung von hörigen Pächtern stets, von freien Pächtern häufig neben dem jährlichen Zins auch Leistungen (s. Frondienste) zu erbringen waren. Beim Tod des Beliehenen war vom Erben eine Sondersteuer ("laudemium", s. lantval) zu entrichten. Diese günstigste Form der Beleihung wurde vor allem Neusiedlern der deutschen Ostkolonisation geboten.