Förster

Aus Mittelalter-Lexikon
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Förster (spätahd. forstari; mhd. forstaere, forster; mlat. forestarius, silvarius). Ursprünglich unfreie Forstaufseher, welche für die Einhaltung des Forstbanns sorgten. Im HMA. wurden sie zu privilegierten Amtsträgern, die auf Diensthufen (vorsthuoben; mansi forestarii iuris) saßen und außer ihrer Amtstätigkeit vom SMA. an Jagddienste für den Bannherren leisten mussten (z.B. Hunde- und Pferdehaltung). Übergeordnete Förster (vorstmeister; magistri forestariorum) erhielten ihr Amt häufig als erbliches Lehen. Im SMA. konnten auch untergeordnete Förstereien erblich werden. Die Gewandfarben der Bannhüter waren mancherorts vorgeschrieben: er „sol reiden deß sommers in einem groenen rock, des winters in einem grauen, uff das er das wilt nit entstöre“.
Da das Einkommen der Förster großenteils aus den Pfandgeldern stammte, welche die Waldnutzungsberechtigten für die Inanspruchnahme ihrer Nutzungsrechte an den Waldherrn abzuführen hatten, war ihnen nicht daran gelegen, auf sparsamen Umgang mit den Ressourcen zu achten; im Gegenteil: je mehr Holz aus dem Wald entnommen wurde, desto höher war ihr Gewinn.
(s. Jagd- und Forstregal)