Gewässer

Aus Mittelalter-Lexikon
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Gewässer (spätmhd. gewezzere, Koll. zu mhd. wazzer). Fließgewässer folgten im MA. ihrem natürlichen Lauf, mäandrierten frei in den Talniederungen und verlegten ihr Bett mit jedem Hochwasser aufs neue. Nur Bäche und Kleinflüsse wurden durch Dämme zurückgestaut, um stets genügend Wasservorrat für Mahl- und Werkmühlen zu haben. Dabei konnten sich ganze Ketten von Weihern bilden, die entweder als Verbauungsteiche im Bach- oder Flussbett lagen, oder als Zuleitungsweiher gleichsam im Nebenschluss eines Fließgewässers angelegt waren. Diese Weiher dienten im Nebenzweck der Haltung von Fischbeständen, ebenso wie die künstlichen Fischteiche. Bei letzteren unterscheidet man Quellenteiche, die ihr Wasser unmittelbar aus einer Quelle beziehen und Himmelsteiche, die aus Niederschlagswasser gespeist werden. Alle Fließgewässer, von einer Tiefe von 50 cm und einer Breite von etwa 3 m aufwärts, wurden im MA. als Transportwege benutzt. Auch an größeren Seen zog man den Weg übers Wasser dem Landweg vor. Gewässer dienten als Verkehrswege, Energie-, Trinkwasser- und Nahrungslieferanten, als Entsorgungseinrichtungen für Abfälle und Fäkalien, als Basis der Brandbekämpfung oder – in Burg- und Stadtgräben – zur Erhöhung der Sicherheit. Dem Landverkehr stellten sich Fließgewässer als Hindernisse in den Weg, mussten in Furten durchwatet und auf Fähren überquert werden. Erst von der Jahrtausendwende an entstanden Brücken in nennenswerter Zahl.
Schiffbare oder mit Flößen befahrbare Flüsse unterstanden als Wasserstraßen dem besonderen Friedensschutz des Königs, seit dem HMA. dem der Territorialfürsten, woraus das Recht der Zollerhebung abgeleitet wurde. Über die Nutzung zur Fischerei und zur Energiegewinnung gab es bis ins SMA. Streit zwischen Anliegern und Grundherrschaft. Wasserschöpfen und Viehtränken blieben unbeschränkter Gemeingebrauch. Flüsse markierten weitgehend die Grenzen von Herrschaftsgebieten; sie waren leicht zu sichern und die Übergänge boten sich zur Zollerhebung und Kontrolle von Reisenden und Waren an.
(s. Binnenschifffahrt, Brücken, Fähre, Flößerei, Flussreise, Flussübergang, Kanalbau, Stadtbäche, Teichwirtschaft, Wasserwege)