Go

Aus Mittelalter-Lexikon
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Go (sächs. Bezeichnung für Land i.S.v. Landgemeinde). Im HMA. und SMA. in Sachsen (dem Raum zwischen Rhein und Elbe) übliche Bezeichnung für Dörferverband, Landgemeinde [entsprechend der fränk ®Zent]; dem oberdt. Wort Gau verwandt). Ein Go umfasste meist 20 bis 40 Dörfer zu je 4 – 6 Höfen und stand unter der Leitung eines Gografen (mndd. gogreve), der von der Landgemeinde gewählt und vom Landesherrn bestätigt wurde. Meist zweimal jährlich berief der Gograf die Gobewohner zum Gogericht oder Goding (mndd. godinc), um über aktuelle Fragen des bäuerlichen Lebens, über Abgaben, Dienste, Landesverteidigung sowie über Zivil- und Strafrechtssachen zu befinden. Bei Kriminaldelikten war das Goding zumeist auf Niederdelikte (causae minores) und Fälle ®handhafter Tat beschränkt. Erst im SMA – möglicherweise aufgrund des Verfalls der Grafengerichte – erlangten Gogerichte auch die Blutgerichtsbarkeit. (Im 16./17. Jh. wurden die Gogerichte zugunsten landsherrschaftlicher Gerichte aufgelöst.)