Grundherrschaft

Aus Mittelalter-Lexikon
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Grundherrschaft (neuzeitliches Wort, für das es in fma. und hma. Quellen keine dt. Entsprechungen gibt; am ehesten treffen ma. lat. Ausdrücke wie dominium, dominatio oder potestas; früheste Nennung von „gruntherr“ ist für das 14. Jh. belegt). Der Begriff steht für die von Adel und Geistlichkeit ausgeübte Herrengewalt über Land („Grund und Boden“) und die darauf ansässigen Leute. Dabei kam dem Grundherrn das Obereigentum (dominium directum) am Boden zu, dem Bauern das Untereigentum (dominium utile). "Grundherrschaft" umfasst einerseits die durch Waffengewalt garantierte Schutzherrschaft (®munt) eines Grundherrn über die auf seinem Land lebenden Abhängigen (Hintersassen, Hörigen), die Gerichtsbarkeit über diese und die Verfügungsgewalt (®gewere) an Sachen und Rechten, sowie andererseits die Verpflichtungen, die den Grundholden auferlegt waren (Treue und Rat, Zins und Dienst, Robot [außerordentliche körperliche Leistung] und Reis [bäuerliche Wehrpflicht]).
Die fma. Grundherrschaft entwickelte sich in den Kerngebieten des Frankenreiches zwischen Rhein und Loire in der Zeit vom 6. bis zum 9. Jh. und breitete sich bis zum HMA. so weit aus, dass der weitaus größte Teil des bäuerlich genutzten Landes, auch in den durch Landesausbau und Kolonisation gewonnenen Gebieten, grundherrschaftlich bewirtschaftet wurde. Der Grundherr oder sein Beauftragter saß auf einem zentral gelegenen ®Fronhof (Salhof, curtis salica, mansus dominicalis), dessen Grund er teils als Salland (terra dominica) mit unfreiem Hofgesinde selbst bewirtschaftete, teils als Hufenland gegen Abgaben und Dienste an ®Grundholde verlieh. Dabei waren nicht nur die Leibeigenen, sondern auch die zum Hofverband gehörigen selbständig wirtschaftenden Hufenbauern der Grundherrschaft unterworfen. Im SMA. ging das Fronsystem weitgehend zur Rentengrundherrschaft über.
Das Grundherrschaftssystem war die Basis der ma. Gesellschaft, es machte die Elitenkultur der weltlichen und geistlichen Herrenschichten erst möglich.
(s. a. Bauer, Bäuerin, precaria, Rentengrundherrschaft, Villikation)