Hallenhaus

Aus Mittelalter-Lexikon
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Hallenhaus, niederdeutsches. Form des bäuerlichen Wohnstallhauses (Einhauses), welche von NW-Europa bis in den Ostseeraum verbreitet war. Parallel zur Längsachse des Baukörpers bildeten zwei Stützenreihen ein geräumiges Haupt- und zwei schmälere Seitenschiffe. Das Hauptschiff, die „Diele“, war seitlich zu den Nebenschiffen, soweit sie als Stallungen dienten, offen; Wohn-, Schlaf- und Vorratskammern waren durch Wände abgetrennt. Die Diele diente als Futtergang für die beiderseitigen Reihen der Viehstallungen, als Zugang zum Speicher im Dachboden (Bansenraum) und als Tenne. Sie war durch ein hohes Tor unter einer Anhebung der Walmtraufe an der stallseitigen Schmalseite erschlossen. An der dem Tor gegenüberliegenden Giebelwand lag der Wohnbereich mit der Feuerstelle. Die Böden des Dachstuhls dienten als Lagerraum für die Ernte. So waren auf ideale Weise alle Funktionsbereiche eines bäuerlichen Betriebs unter einem Dach vereinigt (Wohn-Stall-Speicher-Haus).
Im 13.-15. Jh. entstand im heutigen Niedersachsen mit dem Flettdielenhaus (v. mndd. vlet[te] = Boden, Halle, Wohnbereich) ein neuer Typ des Hallenhauses, bei welchem dem Kopfende des dreischiffigen Ständerbaus querschiffartig eine Wohndiele, das „Flett“ (Fleet, Fletz), vorgelagert war, das als Herd-, Arbeits- und Aufenthaltsraum genutzt wurde und offen in das Mittelschiff des Stallteiles überging.
Eine weitere in Norddeutschland entwickelte Sonderform des Hallenhauses war das jütische quergeteilte Geesthardenhaus, wegen seiner Verbreitung in Schleswig-Holstein auch Schleswiger Haus genannt. Die wohl bekannteste Ausformung dieses Typs ist das Friesenhaus (uthlandfriesisches Haus). Der Architektur nach stellt es ein reetgedecktes, traufständiges Langhaus in Zweiständerbauweise dar, bei dem der kleinere Wohn- und der größere Wirtschaftsbereich – im Gegensatz zum niederdeutschen Hallenhaus – durch eine mittige Diele voneinander getrennt sind.