Hausmeier

Aus Mittelalter-Lexikon
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Hausmeier (lat. maior domus, dux domus regiae, senior domus, praefectus aulae). Aus den unfreien Vorstehern des Hofgesindes und den Leibwachen der Königshöfe entstand im 7. Jh. eine neue Oberschicht, zu deren Anführern sich die Hausmeier der Merowinger machten. Sie übten als oberste Verwalter des Königsgutes und Führer der Gefolgsleute die faktische Macht in den Frankenreichen ®Neustrien, ®Burgund und ®Austrien aus, die Person des Königs galt jedoch als sakrosant. Die Hausmeier aus dem Geschlecht der Arnulfinger weiteten ihre Macht über das ganze Frankenreich aus (689) und machten das Majordomat für ihre Sippe erblich. Der Hausmeier nannte sich von nun an „dux et princeps Francorum“. Hausmeier Pippin III. („der Jüngere“) entmachtete 751 den letzten König der Merowinger (Childerich) und ließ sich von der fränkischen Volksversammlung als Pippin I. zum König wählen. Das Amt des Hausmeiers wurde nicht mehr vergeben. Mit Pippins Salbung durch Papst Stephan II. und dem Schutzbündnis mit dem röm. Papsttum („patricius Romanorum“) begann die Herrschaft der Dynastie der ®Karolinger und die Kaiser-Papst-Politik.