Horn (symb.)

Aus Mittelalter-Lexikon
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Horn (symb.) Hörnertragende Tiere galten als Sinnbilder körperlicher Kraft und Fruchtbarkeit. Das Horn selbst (mhd. horn, gehürne) stellt als Füllhorn ein Zeichen des Überflusses, der Gastfreundschaft, der Freigebigkeit dar. Gehörne wurden auch als Schutzzeichen (Apotropäikum) an Hausgiebeln angebracht.
Wohl nach dem Bild des von Christen als lüstern und gottlos infamierten griechischen Hirtengottes Pan wurde der ®Teufel als gehörnt dargestellt.
In der Heraldik erscheinen Hörner (z.B. von Büffel, Steinbock, Widder), Geweihstangen (von Hirsch oder Elch) sowie gehörnte Tiere (z.B. Einhorn) sowohl im Schild als auch im Oberwappen oder als Helmzier.
Als Hornträger (Gehörnter) galt auch der betrogene Ehemann. Wohl deswegen, weil er für geschlechtlich inaktiv gleich einem Kapaunen gehalten wurde, und diesem hatte man als Unterscheidungsmerkmal eine Kralle in den Kamm eingepflanzt, wo sie wie ein Horn einwuchs. Ein Mann, der seinen ehelichen Pflichten nicht nachkam und deshalb von seinem Weib betrogen wurde, bekam bildhaft gleich einem verschnittenen Gockel (mhd. kappun, hanreyge, hanrei) "Hörner aufgesetzt".
Das Bild des gehörnten Moses, wie es in der ma. Kunst dargestellt wird, ist einem Übersetzungsfehler in der Vulgata des 12. Jh. zuzuschreiben: statt „facies coronata“ (das lichtumflossene Haupt) wurde „facies cornuta“ (das gehörnte Haupt) aus der hebr. Textvorlage übersetzt. Der Fehler wurde erst auf dem Konzil von Trient im 16. Jh. ausgemerzt und prägte bis dahin die Darstellung des Propheten.
(s. Gebäck)