Indiculus superstitionum et paganiarum
Indiculus superstitionum et paganiarum ("Kleines Verzeichnis des Aberglaubens und des Heidentums"; der Titel wurde dem Werk erst nach seiner Wiederentdeckung im 17. Jh. gegeben; im späten 8. oder frühen 9. Jh. in einem Mainzer Skriptorium entstanden, diente der Katalog als bischöfliches Visitationsbuch). Wahrscheinlich von einem Sachsenmissionar aus England stammt dieses stichwortartige kurze Verzeichnis (30 Punkte) von germanischen Paganismen. Es handelt u.a. von Stein-, Baum-, Quell- und Totenkulten, von Zauberei, Sterndeuterei, Wahrsagen, Notfeuer- und Amulettglauben, Zaubersprüchen, von Wetterzauber und von der zauberischen Schädigung von Feld und Saat.
Abschnitt 5 dieses karolingischen Aberglaubensverzeichnisses („De sacrilegiis per ecclesias“) verurteilt Handlungen, durch welche die Heiligkeit der christl. Kirche beleidigt wird; darunter zählen profane Lieder und Tänze, Festmahlzeiten und Leichenschmausereien in Kirchen und auf Kirchhöfen. Gegen unautorisierte Heiligenverehrung wenden sich Abschnitt 9 („De sacrificio, quod [fit] alicui sanctorum“) und 25 („De eo quod sibi sanctos fingunt quoslibet mortuos“). Besonders bemerkenswert ist Abschnitt 30, der sich gegen den Glauben an die tatsächliche Zauberkraft der Hexen wendet – nicht etwa gegen diese selbst.