Kappe (Arch.)

Aus Mittelalter-Lexikon
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Kappe (Arch.) Vier von zwei sich diagonal kreuzenden ®Graten oder ®Rippen gebildete Gewölbefelder, die auf den Ecken eines Gewölbefeldes fußen und im Gewölbescheitel am ®Schlussstein aneinanderstoßen, werden „Kappen“ genannt. (s. ®Kreuzgratgewölbe, ®Kreuzrippengewölbe). Die Kappen, die auf der Widerlagerseite (Mauer) fußen, werden auch Wangen genannt. Bei der Sonderform des Klostergewölbes, bei der die Gewölbefelder ausschließlich auf Mauern fußen, nennt man auch die den Kappen entsprechenden Flächen "Wangen".