Münzvergehen

Aus Mittelalter-Lexikon
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Münzvergehen. Wer Münzen unberechtigt oder mit gefälschten Stempeln herstellte oder mit einem echten Stempel minderwertiges Münzmetall prägte oder untergewichtige Münzen in Verkehr brachte, wurde zur Karolingerzeit mit Handabschlagen bestraft. Später wurde die Strafandrohung verschärft Sachsen-, Schwabenspiegel): bei Bagatellmengen von weniger als 60 Pfennigen wurde der Täter gebrandmarkt und aus der Stadt gejagt; ein Betrag von 60 oder mehr falschen Pfennigen führte zur Strafe des Gehenktwerdens. Im 13. Jh. wurden diese Strafen durch Sieden und den Feuertod verdrängt. Die Härte der Strafen erklärt sich wohl auch daraus, dass die Münzen das Bildnis des Herrschers trugen, Münzvergehen also als Majestätsverbrechen angesehen wurden.