Maiestas Carolina

Aus Mittelalter-Lexikon
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Maiestas Carolina (die Bezeichnung wurde erst im 17. Jh. geprägt). Gesetzeswerk Kaiser Karls IV. für sein Königreich Böhmen, entstanden 1351/54, gegliedert in 127 eher unsystematisch aneinandergereihte Erlasse. Das Werk weist kaum Bezüge zum Römischen Recht auf, wohl aber Anleihen bei den Statuten von Melfi Friedrichs II. (1231, s. Constitutiones Regni Siciliae). Die ersten Statuten handeln von der Ketzerbekämpfung (vor allem des Waldensertums), der zweite Gesetzteskomplex bezieht sich auf die Festigung der Landesmacht sowie auf die Erhaltung des Königsgutes und des adligen Besitzes. Es folgen Bestimmungen zur Landesverwaltung, zum Beamtenwesen, zur niederen Gerichtsbarkeit und zum allgemeinen Landfrieden. Einzelne Bestimmungen beziehen sich auf die Schonung der Wälder, auf den Schutz der Witwen, das bürgerliche Erbrecht, das adlige Satisfaktionswesen, auf alte Gottesurteile oder den Judenschutz.
Das Gesetztesbuch stieß auf derart erbitterten Widerstand des Landesadels, der sich in wesentlichen Funktionen entmachtet sah, dass Karl es als „verbrannt, untergegangen, vernichtet ... zusammen mit seinen Unterschriften und Siegeln“ erklären ließ, ohne dass noch eine Abschrift erhalten wäre (F. Seibt). Es hat dennoch in einigen Exemplaren überlebt und gibt wertvolle Einblicke in die Umstände und Probleme der Zeit.