Mord

Aus Mittelalter-Lexikon
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Mord (mhd. mort = treulose Tötung; mort! [mordio!] als Ausruf i.S.v. wehe!; auch: der Tod [einen mort tuon = töten]; mlat. interfectio furtiva, mortificatio). Vorsätzliche, heimliche Tötung aus niedrigen Motiven, ohne dass das Opfer hierfür Anlass gegeben hat. Mord wurde bereits im FMA. – weil sich der Täter durch Tatverdeckung oder -verleugnung der ®Blutrache bzw. der Erlegung eines ®Wergelds zu entziehen trachtete – mit schärferen Strafen (erhöhtem Wergeld) belegt als ®Totschlag. Bei Überführung musste der Mörder das drei- bis neunfache Wergeld zahlen, das einem Totschläger auferlegt worden wäre. Norddeutsche Rechte betrachteten die Benutzung "unehrlicher" Waffen (Gift, Dolch) als strafverschärfenden Umstand. Vom 12. Jh. an setzte sich eine andere Rechtsauffassung durch, derzufolge Mord als ®unehrliche Strafsache generell mit der Todesstrafe zu belegen war. Als besonders frevelhaft galt die Tat, wenn sie an geschützten Personen (Priestern, grundsätzlich Waffenlosen, Boten), an gefriedeten Orten (Kirche, Friedhof und andere Asylstätten) und zu bestimmten Zeiten (z.B. an hohen Festtagen) begangen worden war. Mörder wurden zumeist gerädert oder gesotten, im Begnadigungsfall auch enthauptet, Mörderinnen wurden lebendig begraben, seltener zum Strick oder zum Scheiterhaufen verurteilt. Flüchtige Mörder verfielen der ®Acht.