Morgengabe

Aus Mittelalter-Lexikon
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Morgengabe (mhd. morgengabe, ahd. morganigebo; lat. donum propter nuptias). Vom Mann an die Frau nach der ®Eheschließung oder nach dem ersten Beilager gegebenes Geschenk (Liegenschaften, Schmuck, Geld, Vieh oder andere Fahrhabe), gedeutet als Ausgleich für die Hingabe der Jungfräulichkeit (dos propter nuptias, pretium virginitatis, praemium pudicitiae), als Auszeichnung der Braut als künftige Ehefrau und Herrin des Hauswesens, oder als Vorausgabe auf die Witwenversorgung. An den Objekten der Morgengabe stand der Beschenkten freie Verfügungsmacht zu. Sofern die Morgengabe in Liegenschaften bestand, hatte die Frau meist nur Nießbrauch daran. Falls die Ehefrau kinderlos und vor ihrem Mann verstarb, fiel die Morgengabe an die Familie ihres Mannes zurück.
Die Morgengabe konnte hinsichtlich ihrer Ausstattung schon bei der Abfassung des Ehevertrags festgelegt werden; sie stand der Braut auch im Falle des vorzeitigen Versterbens des Bräutigams zu.
(s. Wittum)