Opferpfennig

Aus Mittelalter-Lexikon
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Opferpfennig („Goldener Opferpfennig“). Von Ludwig d. Bayer (1314 dt. König, 1328 dt. Kaiser) im Jahre 1342 eingeführte Kopfsteuer für Juden im Dt. Reich. Jeder Jude über zwölf Jahren und jede jüdische Witwe, die jeweils mehr als 20 Gulden besaßen, hatten zusätzlich zu den anderen Steuern jährlich einen Gulden an die Kammer zu entrichten. (Die Erhebung des Opferpfennigs wurde damit begründet, dass sie auf die Besteuerung der Juden durch die röm. Kaiser zurückgehe, in deren Rechtsnachfolge sich die dt. Kaiser sahen.)