Primogenitur

Aus Mittelalter-Lexikon
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Primogenitur (mlat. primogenitura = die Erstgeburt). Um die Zersplitterung der großen Reichslehen und der Grafschaften zu verhindern, legte Kaiser Karl IV. in seiner Goldbulle von 1356 fest, dass in den Häusern der Kurfürsten die Erbfolge nach dem Erstgeborenenrecht zu regeln sei, d.h., dass das gesamte Hausgut und das Regiment dem Erstgeborenen zu verbleiben hatten. Diese Regelung hatten einige Häuser bereits vorweggenommen (z.B. Henneberg 1310, Hessen 1311, Katzenelnbogen 1331, Bayern 1341, Holland 1347, Braunschweig 1351); später setzte sie sich in den meisten Fürstendynastien durch.