Reichsstände
Reichsstände. Zu den Hoftagen waren geistl. und weltl. ®Reichsfürsten berufen, um ihrem König Rat und Hilfe zu leisten. Seit dem 13. Jh. konnten auch ®Reichsstädte und Freie Reichsstädte (Städte, welche sich der Herrschaft eines Bischofs entledigt hatten) Vertreter entsenden. Ein Verzeichnis aus dem Jahr 1422 listet neben den Fürsten und Grafen auch diejenigen Städte auf, die Anspruch auf Vertretung bei Hoftagen, auf Reichsstandschaft erhoben. (Von 1489 an gliederte sich der ®Reichstag, als Nachfolger der Hoftage, in drei Ratskollegien [Reichsstände]: das der Kurfürsten, der Reichsfürsten und der Reichsstädte.) Die Reichsstände waren neben der Teilnahme an Reichstagen auch verpflichtet, Truppenkontingente für das Reichsheer zu stellen und die vom Reichstag beschlossenen Steuern zu erlegen.