Stadtbefestigung

Aus Mittelalter-Lexikon
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Stadtbefestigung (mhd. statvestigunge) wurden künstlich angelegt und/oder nutzten natürliche Gegebenheiten. Zu Kunstbauten zählen Wall, Graben, Zaun, Palisade und Mauer. Als natürliche Befestigung nutzte man Seen, Wasserläufe, Sümpfe oder Berglagen. Soweit dt. Städte nicht von der Römerzeit her befestigt waren, begann man im 10. Jh. mit der Einfriedung der bedeutendsten Handelsstädte. Die ursprünglichen Zaun- und Plankenbefestigungen wurden meist nach einiger Zeit durch Steinmauern ersetzt. Allerdings blieben viele Städte bis ins SMA. nur von Planken- und Flechtzäunen oder Palisadenbefestigungen umhegt. Vom 12. Jh. an wurden alle Städte – Neugründungen wie Altsiedlungen – mit gemauerten Wehranlagen umgeben. Das Bevölkerungswachstum (besonders des 11. und 12. Jh.) ließ neue Vororte entstehen, die ihrerseits von Mauern umgeben und in den Bering der Stadt einbezogen wurden. Danach wurden die nunmehr im Stadtinneren gelegenen alten Mauern abgebrochen. Neben der Einbeziehung neuer Viertel in die Stadtbefestigung kam es auch zu ringförmigem Wachstum, welches die Anlage eines neuen, meist auch stärkeren Mauerrings zur Folge hatte. Auch hierbei wurde die alte Befestigung niedergelegt und überbaut. Das ständige Wachstum der Städte und die Notwendigkeit, die Befestigung stets auf dem neuesten Stand der Technik zu halten, sind der Grund dafür, dass die ältesten auf unsere Zeit gekommenen Stadtbefestigungen frühestens im SMA. entstanden sind. Von fma. Befestigungen haben sich allenfalls Reste erhalten.
Stadtbefestigungen waren unterschiedlich je nach Art von Topographie, Entstehungsgeschichte und örtlicher Bautradition. In wesentlichen Bestandteilen dürften sie einander jedoch geglichen haben: Die Außengrenze der Stadtflur, die Stadtmark, war durch Wall (lat. vallum) und Graben (lat. fossatum civitatis), durch Dornen- und Flechthecken oder Bohlenwerk geschützt (mhd. lantwer = Landwehr); Zugangsstraßen wurden durch bewachte Schlagbäume gesichert. Überdies errichtete man hölzerne Warten, um die Feldarbeiter und Hirten im Notfall warnen zu können und ihnen Zeit zur Flucht hinter die Stadtmauern zu verschaffen. Der eigentliche Siedlungsraum war gesichert durch Stadtgraben, Zwinger, Stadtmauern (mit Wehrgängen, Mauer- und Tortürmen [s. Stadttore, Stadttürme], Erkern [letzen, Ausschüsse, Überzimmer], Zinnen und Schießscharten) sowie durch Brücken- und Torbefestigungen (s. Barbakane, Brückenkopf). Der Mauerring war, der besseren Verteidigungsmöglichkeit wegen, möglichst kurz, im Idealfall kreisförmig gehalten. Im SMA. wurden dem Bering spezielle Stellungen und Durchbrüche für Kanonen eingefügt.
Für das Mindestmaß der Mauerprofile nach Höhe und Stärke wurden verschiedentlich Richtwerte aufgestellt, so etwa in einer Stadtrechts-Verordnung Kaiser Konrads IV. (1238), in der Mauern von wenigstens 18 Fuß Höhe und 4 Fuß Stärke verlangt werden. In Praxi allerdings waren die Abmessungen – je nach Grad der Gefährdung – höchst unterschiedlich.
Für Anlage und Unterhalt der Befestigungswerke war ein Ratsherr oder ein eigens bestellter städtischer Beamter – wohl meist ein Baumeister – zuständig. Ihm unterstanden Turm- und Mauerwächter, Bauhandwerker und Bürgerwehr (s. Verteidigung). Bau und Instandhaltung der Stadtbefestigung wurden aus dem Ertrag einer Verbrauchssteuer (s. Ungeld) finanziert.