Tür
Tür (v. agrch.thyra, ahd. turi, mhd. tür, türe; lat. ianua, ostium, fores). Bewegliche ein- oder zweiflügelige Tafeln, die den Zutritt zu einem bestimmten Bereich sperren oder freigeben können. Je nach Art des zu sichernden Bereichs kannte man Türen, Pforten, Tore oder Portale (Haus-, Zimmer-, Fenster-, Schrank- und Ofentüren, ® Stadttore, ® Burgtore und Kirchenportale).
Dem Material nach bestanden sie überwiegend aus Holz, selten aus Bronze (s. Bronzeguss), häufig aus einer Kombination von Holz und Eisen (Eisenbeschläge dienten zur Stabilisierung, zur Armierung oder zum Schmuck).
Der Funktion nach handelte es sich um Anschlagtüren, die mit einem (evtl. auf halber Höhe geteiltem) oder zwei Flügeln den Türrahmen füllten, der viereckige, je nach Stilepoche auch rund- oder spitzbogige Form hatte. Fenster konnten außer mit Anschlagläden auch mit vensterschübeln (Schiebeläden) gesichert werden.
Der Zweck einer Tür bestand in der Sperrung oder Freigabe eines Eingangs für Mensch und Tier, in der Regulierung von Zu- und Abluft (und somit der Raumtemperatur) und des Lichteinfalls und endlich in der Markierung eines unter besonderem Schutz stehenden Rechtsraumes (s. Hausfriedensbruch), sowie in der Bewahrung von Eigentum und einer intimen Privatsphäre.
Aufbau und Bestandteile einer Haustür: Das Blatt bestand aus senkrecht aneinanderfügten und an der Rückseite verstrebten Querhölzern, aus einer Rahmen- und Füllungskonstruktion oder aus fischgrätmusterartig gefügten Brettern. Die Füllungen waren schlicht belassen oder mit Schnitzereien verziert. Der Türrahmen (mhd. zarge = Seiteneinfassung) war je nach Bauweise aus Holzbalken oder Hausteinen aufgeführt und war entweder im Holzgefache eingelassen oder - mehr oder minder kunstvoll - in eine Steinmauer eingefügt (s. Türsturz). Das Türblatt war bei einfachen Hütten und Ställen mit Lederriemen am Rahmen befestigt, ansonsten mittels Eisenbändern, die am äußeren Ende zu einer Öse ausgeschmiedet waren, am Dorn zweier oder mehrerer Türangeln aufgehängt. Den bodenseitigen Abschluss des Türstocks bildet die leicht erhabene Türschwelle (mhd. geswell), die sowohl die Zarge stabilisiert,einen Anschlag für das Türblatt bildet und die Zugluft mindert als auch eine sinnfällige Grenze zwischen Außen und Innen bildet. Dem Verschluss der Tür dient - je nach Wertigkeit des Gebäudes und somit der Tür - entweder ein einfacher Holzriegel oder ein kunstvoll geschmiedetes Metallschloss (s. Schloss und Schlüssel). Das Schlossgehäuse war nicht in die Tür eingelassen sondern auf des Türblatt aufgesetzt, um die Steifigkeit der Tür nicht zu beeinträchtigen. Einlassbegehrende machten durch Anklopfen mittels eines an der Außenseite angebrachten Türrings (Türklopfers) auf sich aufmerksam.
Die Größe ma. Eingänge variiert vom kleinen Mannloch in der Burgmauer, im Stadt- oder Burgtor bis zum riesigen Scheunentor (für hochbeladene Erntewagen) oder von der bescheidenen Kammertür - die auch durch einen Vorhang ersetzt sein kann - bis zum beeindruckenden Kirchenportal. Burg- und Stadttore mussten hoch und weit genug sein, um Berittene oder Lastwagen passieren zu lassen. Die Höhe der Türen im häuslichen Bereich entsprach mit ca. 1,70 m der seinerzeitigen Körpergröße.
Wo Pforten und Tore den Zugang zu Wehrbereichen sicherten, waren sie an der Außenseite mit Eisenblech beschlagen, um nicht in Brand gesetzt werden zu können.
Unsere Kenntnis ma. Holztüren stammt von vereinzelten erhalten gebliebenen Beispielen, von Bodenfunden (Eisenbeschläge), vor allem aber von zeitgenössischen Abbildungen.
Zum Schluss sollen noch die Tore in ma. Kanälen, die Schleusentore erwähnt werden (s. Schleusen).
(s. Faltwerk, zu Falltür s. Treppe, zu Dekor s. Möbel)