Unehelich Geborene
unehelich Geborene (mhd. bastarde, bastharte; lat. non legitima matre orti) – also solche, die von Unverheirateten oder von einem Ehepartner mit einem Dritten gezeugt waren und Kinder, die zu früh nach der Vermählung oder nach der Auflösung einer Ehe zu spät geboren waren; sie wurden vielfach gleich nach der Geburt getötet oder ausgesetzt (s. Kindesaussetzung, Kindestötung). Sofern sie bei Pflegeltern oder Findelhäusern großgezogen worden waren, blieben sie in einem rechtlich unmündigen Stand, waren ihnen zünftige Handwerke, Bürgerrechte und Ehrenämter versperrt, zählten sie zur ®Unterschicht der ma. Gesellschaft. Nur für den Fall, dass der leibliche Vater sein außereheliches Kind anerkannte, oder dass es von Eheleuten an Kindes Statt angenommen wurde (s. Adoption), und sofern der Vater bzw. die Zieheltern rechtsfähige Personen waren, entkamen unehelich Geborene dem Stand der ®unehrlichen Leute.
(s. Unflatskinder)