Kirchliche Heraldik

Aus Mittelalter-Lexikon
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Heraldik, kirchliche. Hohe kirchliche Würdenträger führten ein Amtswappen, in dem das Symbol des jeweiligen Klosters oder Bistums mit dem Familienwappen durch Schildspaltung oder -quadrierung vereinigt war. Auf den als kriegerisch empfundenen Wappenhelm wurde zugunsten geistl. Symbole verzichtet. Zum Schild des Abtes kamen rechts oben die Mitra, in der Mitte der schwarze Prälatenhut mit beiderseits je drei schwarzen Quasten (fiocchi), nach links weisend der Hirtenstab, dessen Krümme nach außen offen war. Äbtissinnen führten hinter dem Schild einen senkrechten Hirtenstab mit einem Schweißtuch. Der Erzabt (Abt nullius, von bischöflichem Rang) führte den grünen Prälatenhut mit je sechs grünen fiocchi, dazu Mitra und Krummstab. Über dem Schild des Bischofs schwebten rechts die Mitra, in der Mitte zuunterst der Kreuzstab, darüber, schräglinks weisend, der Hirtenstab mit nach innen geöffneter Krümme und über allem der grüne Prälatenhut mit beidseits je sechs grünen Quasten. Der Schild des Erzbischofs unterschied sich davon nur durch eine zweite Querstange am Kreuz (Doppelkreuz) und durch je zehn grüne Quasten. Beim Schild des Kardinals änderte sich demgegenüber nur der bekrönende Hut: statt des grünen Prälatenhutes zierte ihn der rote Kardinalshut mit beiderseits je 15 Quasten. Das Kreuz war doppelarmig, wenn der betreffende Kardinal gleichzeitig Erzbischof war, einfach, sofern er Bischof war. Der Schild des Papstes ist überhöht von der Tiara; zwischen ihr und dem Schilde schweben die gekreuzten Schlüssel (der goldene Binde- und der silberne Löseschlüssel); beiderseits hängt je eine rote Quaste herab. Die Schlüssel können auch dem Schild unterlegt sein.