Heinrich Institoris

Aus Mittelalter-Lexikon
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Institoris, Heinrich (eigentl. Krämer, H.; 1430 - 1505). Gebürtig aus dem niederelsässischen Schlettstadt, zeitweilig Prior des dortigen Dominikanerklosters. Nachdem er als Kreuzzugsprediger gegen den König von Böhmen agitiert hatte, promovierte er 1479 in Rom zum Doktor der Theologie und wurde im gleichen Jahr von Papst Sixtus IV. zum Inquisitor für Böhmen und Oberdeutschland ernannt. 1482 lässt ihn derselbe Papst mit Haftbefehl wegen Unterschlagung von Ablassgeldern verfolgen. Desungeachtet wirkte er 1484 als Inquisitor in Ravensburg, stieg im gleichen Jahr zum Generalinquisitor auf und führte ab 1500 den Titel "Censor fidei". 1495 veröffentlichte Krämer in Nürnberg eine Sammlung von Traktaten „über Irrtümer bezüglich des Sakraments der Eucharistie“. Stätten seines Wirkens waren u.a. Brixen (1485), Augsburg (1488), Salzburg (1493-95) und Venedig (1495). 1499 wurde Krämer – zusammen mit dem Abt von Neuburg – zum Nuntius ernannt mit dem Auftrag, gegen „die böhmischen Brüder, Waldesier oder Pickarden“ in Böhmen und Mähren vorzugehen. Im Verfolg dieser Aufgabe erkannte er, dass die Brüder bis auf wenige Ausnahmen vom Teufel besessen seien. Seine Erfahrungen bei der Verfolgung des "Hexen- und Zauberwesens" legte er in dem Regelwerk "Malleus Maleficarum" (s. Hexenhammer) nieder, wobei ihm das "Directorium inquisitorum" des ®Nikolaus Eymericus als Vorlage diente. (Die Mitautorschaft Jakob Sprengers am Hexenhammer ist nicht sicher.) Der Gerichtsteil des Malleus eröffnete als "Hexengesetzbuch" weltl. Strafrichtern die Möglichkeit, die Regularien des kirchl. Inquisitionsprozesses (bis ins 17. Jh.) anzuwenden.