Klosterkirche
Klosterkirchen. Im Zentrum klösterlichen Lebens stand die Klosterkirche, auf die hin die anderen Trakte sinnvoll ausgerichtet waren. In der karolingischen und romanischen Stilepoche wurden eindrucksvolle Klosterkirchen mit kreuzförmigem Grundriss, Nebenapsiden, Westwerk oder Doppelchören, reicher Steinmetzarbeit und mächtigen Türmen errichtet. Gegen derartige Prachtentfaltung zogen die asketischen Reformorden des 12. und 13. Jh. zu Felde, allen voran die Zisterzienser und Prämonstratenser, später die Franziskaner und Dominikaner. Unter ihrem Einfluss entstanden karge, turmlose Klosterkirchen, deren First ein Dachreiter als Glockenträger zierte. Fenster- und Wandschmuck fehlten, der Kunstsinn monastischer Baumeister konzentrierte sich auf klare Linienführung und vollkommene Proportionen des Baus. Nach dem Vorbild der ländlichen ®Zisterzienserkirchen wurden die Kirchen der Stadtklöster der Bettelorden gebaut. Gegen Ende des MA. stellen sich die städtischen Klosterkirchen als meist turmlose Hallenkirchen mit langgestrecktem Chor dar. Häufig dienten sie wegen des damit verbundenen Spendenanfalls als "überdachte Friedhöfe" (coemeteria subteglata), obwohl noch 1250 das Generalkapitel der Dominikaner gemahnt hatte, dass in den Kirchen keine Bestattungen vorgenommen werden sollten ("quod in nostris ecclesiis sepulture non fiant").
Hatten zu den Kirchen der Zisterzienser ausschließlich Mönche und Konversen Zutritt, so waren die Predigtkirchen der Franziskaner und Dominikaner vor allem für das Laienpublikum gedacht, und unter diesem vor allem für die Frauen. Waren als Stifter der älteren Klöster vermögende Adlige aufgetreten, so taten dies bei den Klöstern und Kirchen der Bettel- und Predigerorden reiche Bürger oder der städt. Rat.