Deutsche Päpste

Aus Mittelalter-Lexikon
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Päpste, deutsche. Aus dem deutschsprachigen Raum des Reiches stammten sieben Päpste des MA.:
Gregor V. (996 - 999). Brun, Sohn des Herzogs Otto von Kärnten, Großneffe Kaiser Ottos II., Hofkapellan Ottos III. Wurde auf Betreiben Ottos III. am 3. Mai 996, erst 24-jährig, zum Papst gewählt und krönte Otto noch im gleichen Jahr zum Kaiser. Nachdem Otto Rom verlassen hatte, musste Gregor vor den Parteigängern des Gegenpapstes Johannes XVI. fliehen. Erst nach der Rückkehr der kaiserl. Truppen (998), der Gefangensetzung, Verstümmelung und schimpflichen Vertreibung des Johannes sowie der Enthauptung seiner patrizischen Genossen konnte Gregor sein Pontifikat fortsetzen. Er starb 999 mit 27 Jahren an Malaria.
Clemens II. (1046 - 1047). Graf Suidger aus Morsleben in Sachsen. Er war Kanoniker des Doms von Halberstadt, seit 1032 Kaplan des Hamburger Erzbischofs, nach dessen Tod 1035 an der kaiserl. Kapelle. 1040 zum Bischof von Bamberg ernannt und am 25.12.1046 auf Veranlassung von König Heinrich III. zum Papst gewählt. Während seines Pontifikats behielt er - seinerzeit ungewöhnlichermaßen - seine Diözese Bamberg bei. Unmittelbar nach seiner Inthronisierung krönte er Heinrich an der Seite von dessen Gattin Agnes zum Kaiser. Clemens bekämpfte die Simonie und den unkeuschen Lebenswandel des Klerus und trat für die cluniazensische Reformbewegung ein. Er starb am 9.10.1047 während einer Visitationsreise in Italien auf dem Gebiet seiner schlimmsten Gegner, der Bischöfe von Termo und Arezzo, möglicherweise infolge eines Giftanschlags . Sein Leichnam wurde nach Deutschland überführt und im Dom zu Bamberg beigesetzt.
Damasus II. (1048). Graf Poppo von Brixen, erstmals erwähnt als Bischof von Brixen (1040), enger Vertrauter Kaiser Heinrichs III. Wurde am 17.7.1048 von Heinrich III. als Nachfolger Clemens' II. nominiert. Erst nach der Vertreibung des Gegenpapstes Benedikt IX. aus Rom konnte er als Papst geweiht werden (17.7.1048) und sein Amt antreten. 23 Tage danach starb er an Malaria.
Leo IX. (1049 - 1054). Bruno, Graf von Egisheim-Dagsburg (Elsaß), Vetter Heinrichs III., 1026 zum Bischof von Toul erhoben, 1048 auf dem Reichstag zu Worms als Papst nominiert, 1049 ordentlich gewählt und konsekriert. Umgab sich mit bedeutenden Persönlichkeiten und wirkte im Sinne der cluniazensischen Reformbewegung. Auf vielen Reisen und Synoden ging er gegen Simonie und Priesterehe an und stärkte die Autorität des Papsttums. Auf dem Reimser Konzil (1049) wurde ihm der Ehrentitel „Universalis ecclesiae primas et apostolicus“ verliehen, was das gewachsene Selbstbewusstsein der lateinischen Kirche gegenüber dem byzantinischen Osten belegt. Seine Auseinandersetzungen mit der oströmischen Kirche unter dem Patriarchen Michael Kerullarios um dogmatische und liturgische Fragen führten zum 1054 zum Morgenländischen Schisma.
Victor II. (1055 - 1057). Gerhard von Dollnstein-Hirschberg, mit dem salischen Kaiserhaus verwandt, 1042 Bischof von Eichstätt. Er wurde nach einjähriger Sedisvakanz auf Betreiben Kaiser Heinrichs III. am 13.4.1055 zum Papst gewählt. Victor setzte die Reformpolitik seines Vorgängers Leo IX. fort. Nach dem Tode Heinrichs (1056) wirkte Victor als Reichsverweser. Er beriet die regierende Kaiserinwitwe und sicherte die Nachfolge Heinrichs IV.
Stephan IX. (1057 - 1058). Friedrich, Herzog von Lothringen. Er hatte Leo IX. nach Italien begleitet und war Abt von Monte Cassino, Kardinal und päpstl. Gesandter in Konstantinopel geworden. Schon vier Tage nach dem Tode Victors II., am 2.8.1057, wurde er, zunächst ohne Zustimmung der Kaiserinwitwe und Regentin Agnes, zum Papst gewählt. Auch er bemühte sich um die Reformierung der Kirche und bekämpfte die Simonie, die er als "Häresie" brandmarkte. Dem Kaisertum gegenüber versuchte er der Kirche größere Unabhängigkeit zu verschaffen.
Nikolaus II. (1058 - 1061). Gerhard von Burgund, Mönch, Bischof von Florenz, am 6.12.1058 zu Siena gewählt, konnte erst nach der Flucht des von der röm. Adelspartei der Tusculaner aufgestellten Papstes Benedikt X. in Rom inthronisiert werden. Auf dem von ihm einberufenen Laterankonzil (1059) wurde die Prozedur der Papstwahl dahingehend geändert, dass dem Kardinalskollegium das alleinige Wahlrecht reserviert und das Vorschlagsrecht des dt. Königs bzw. Kaisers abgeschafft wurde. Der Protest der dt. Bischöfe auf der Synode zu Worms (1061) blieb ohne Wirkung.
Die den dt. Päpsten gemeinsame kurze Amtszeit hat zu Gerüchten Anlass gegeben, dass ihrem Ableben nachgeholfen worden sei. Dieser Verdacht könnte durch den hohen Bleigehalt in den Knochen des in Bamberg beigesetzten Clemens II. (festgestellt 1942) gestützt werden.