Ablassbriefe

Aus Mittelalter-Lexikon
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Ablassbriefe (Beichtbriefe, litterae indulgentiales) waren päpstlich autorisierte Urkunden, die dem Erwerber gegen Geldzahlung oder gewisse Leistungen (Pilgerfahrten, Kreuzzugsteilnahme) ®Ablass von den zum Zeitpunkt des Urkundenerwerbs aufgelaufenen zeitlichen Sündenstrafen gewährten. Sie durften ursprünglich von Kirchen oder Klöstern ausgereicht werden, um Unterhalts- und Baukosten abzudecken. Später waren wandernde Ablassprediger unterwegs, um den Ablasshandel zu fördern. Sie behaupteten mitunter, dass der käufliche Erwerb eines Ablassbriefes auch ohne persönliche Reue des Sünders die Sündenvergebung garantiere.