Abtei

Aus Mittelalter-Lexikon
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Abtei (lat. abbatia). Seit dem 11. Jh. Bezeichnung für ein selbständiges Kloster von Mönchen, Regularkanonikern, Nonnen oder Kanonissen, das von einem eigenen, entweder vom Konvent frei gewählten oder vom Klosterherrn bzw. Diözesanbischof bestimmten Abt (Äbtissin) geleitet wird – im Gegensatz zu Klöstern, die ohne eigenen Abt einem Mutterkloster unterstehen (Propsteien, Priorate, Zellen). Zur Gründung einer Abtei waren 12 Mönche/Nonnen und ein Abt (eine Äbtissin) notwendig. Abteien galten als juristische Person (persona moralis collegialis), deren Entscheidungen, um wirksam zu werden, der Zustimmung des Konvents (congregatio monachorum) bedurften. Im FMA. waren Abteien zumeist gestiftete Eigenklöster. Auf Königsgrund gestiftete Klöster standen unter dem besonderen Schutz des Königs (Kaisers). Durch Verleihung von ®Immunität, Gerichtsbarkeit und Regalien gelangten Klöster in den Stand von – später häufig gefürsteten – Reichsabteien (z.B. Corvey, Fulda, Kempen, Prüm, Stablo) mit eigener Landeshoheit. Durch päpstliche ®Exemtion erlangten manche Abteien völlige oder teilweise Befreiung aus der bischöflichen Jurisdiktionsgewalt (abbatia nullius dioecesis; dem Abt unterstand der Klerus seines Klosterbezirks, er übte darin die bischöfliche Gerichtsgewalt aus und ein benachbarter Bischof vollzog in seinem Auftrag die anstehenden Konsekrationen und Ordinationen). Sofern sich eine Abtei mit ihrem gesamten Besitz in den Schutz der röm. Kurie stellten, erlangten sie den Status päpstlicher Eigenklöster. Abteien wurden häufig als ®Kommenden an Kardinäle, Bischöfe und sogar an Laien vergeben; diese bereicherten sich an den Einkünften der Abtei, ohne sich an deren geistlichem Leben und Wirken zu beteiligen.
Abteien spielten als Zentren nicht nur des geistigen sondern auch des wirtschaftlichen Lebens eine bedeutende Rolle. Sie unterhielten aufgrund ihrer verschiedenen Bedürfnisse und ihrer agrarischen und handwerklichen Überschussproduktion weit ausgreifende Handelsbeziehungen und wurden häufig zu Siedlungsschwerpunkten und zu Zentren der Stadtentwicklung.