Afterlehen

Aus Mittelalter-Lexikon
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Afterlehen (v. mhd. after, ahd. aftero = hinter, nachfolgend; mlat. subinfeudatio). Afterlehen hieß ein von einem Lehensmann weitergegebenes Lehen. Der Lehensmann als Lehensgeber wurde Unterherr, Afterlehensherr Groß- oder Obervasall, der Inhaber eines Afterlehens wurde Aftervasall (auch homo hominis, mannes man, valvassor minus) genannt. Die Zustimmung des Oberherrn mußte zur Vergabe von Afterlehen nicht eingeholt werden. Anders als z.B. in England und in der Normandie, war der Aftervasall in Deutschland dem Oberherrn – nach dem Grundsatz „homo vasalli mei non est vasallus meus“ – nicht zu Dienst und Treue verpflichtet; hieraus resultierte eine Schwächung der Königsmacht in Deutschland.