Amtmann
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Amtmann (mhd. amtman, ambetman, amman; lat. officialis, procurator). Der mit einem ®Amt Beauftragte; ursprünglich vor allem der Verwalter eines grundherrlichen Hofverbandes, seit dem SMA. besonders der landesherrliche Verwaltungs- und Gerichtsbeamte eines bestimmten Sprengels – des „Amtes“. Er war besoldet, im Gegensatz zu den früheren Grafen oder Vögten, die mit ihrem Amt belehnt waren. Als Amtmann bezeichnete man auch städt. Ratsherren und andere städt. Beamte (z.B. solche, die mit der Waren- oder Feuerschau betraut waren).