Archidiakon

Aus Mittelalter-Lexikon
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Archidiakon (grch., = Erzdiener). In der alten Kirche war der Archidiakon Vorsteher der Diakone einer Bischofskirche und Stellvertreter des Bischofs. Im FMA. war der Erzdiakon ein Verwaltungsbeamter, der u.a. für die Finanzen, die Armenfürsorge und die Gerichtsbarkeit einer Diözese zuständig war. Er wurde nicht mehr vom Bischof ernannt, sondern vom Domkapitel gewählt. Im HMA. hatte der Archidiakon als iudex ordinarius eigene Banngewalt, übte das Visitationsrecht anstelle des Bischofs aus und verfügte über einen eigenen Beamtenapparat (missi, officiales). Zahl und Größe der Archidiakonate waren sehr verschieden: Köln hatte deren 4, Trier 5, Augsburg 8, Konstanz 10, Mainz 22, Münster 34, Halberstadt 38 und Hildesheim 40. Nachdem sich die Archdiakone bis zum 14. Jh. zu Konkurrenten der bischöflichen Jurisdiktion entwickelt hatten, wurde ihre Macht gegen Ende des MA. mit Hilfe des kanonischen Rechts gemindert und endlich gebrochen.