Bannrechte
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Bannrechte (Banngerechtigkeiten, Zwangs- und Bannrechte, "Zwing und Bann"; mhd. ban, lat. iura bannaria). Monopolistische, strafbewehrte Vorschriften, mit denen die Grundherrschaft (Bannherren) die auf ihrem Besitz Ansässigen (die Bannpflichtigen) dazu zwangen, herrschaftseigene Einrichtungen zu benutzen (z.B. Straßen-, Mühlen-, Schlachthaus-, Backhaus-, Brauhaus-, Badhauszwang oder die Verpflichtung, weibliche Tiere zum Decken den herrschaftseigenen Beschälern zuzuführen).
Mittelpunkt eines adeligen Bannbezirks war üblicherweise eine Burg, von der aus Schutz geboten sowie die Verwaltung betrieben wurde. - Bannrechte konnten weiterverliehen (etwa an Klöster) oder verkauft (z.B. an Städte) werden.