Baumfrevel
Baumfrevel. Das unerlaubte Fällen von Schmerbäumen (mhd. smerboum = ausgewachsene Eichen und Buchen, deren Früchte [Eicheln, Bucheckern] die Schweine fett [mhd. smer = Fett] machten) war während des gesamten MA. im ganzen deutschen Sprachraum mit schärfsten Bußen belegt. Weistümer drohten mit dem Ausdärmen: „den soll man by seinem nabel sin bauch aufschneiden und ein Darm daraus thuen, denselben nageln an den stame und mit der Person herumber gehen, so lange er ein darm in seinem leibe hat.“ Fraglich, ob diese Strafe jemals vollzogen worden ist. Zusätze wie „wer im gnade besser den recht“ oder „so vergleich er sich mit dem richter um wandl“ legen nahe, dass der Delinquent zu einer harten Bußezahlung begnadigt wurde. Auch die für das Entwipfeln (mhd. wipfeln) von Bäumen angedrohte Spiegelstrafe des Köpfens ist mit dem Zusatz „doch sei gnade beim rechte“ versehen.