Bausch
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Bausch (mhd. busch, bosch = Busch, Gesträuch, auch Wulst, Bausch, Schlag der Beulen gibt; mlat. buscus, boscus). Aus der ma. Rechtssprache ist die Redewendung „in Bausch und Bogen“ auf uns gekommen, welche soviel wie „vollständig“, „ohne Berücksichtigung von Einzelheiten“, „ganz und gar“ bedeutet. Der Formel liegt die Grenzbeschreibung eines Grundstücks zugrunde, wobei „Bausch“ für einen Vorsprung nach außen, und Bogen einen Rücksprung einwärts steht. Von mhd. busch leitet sich über das neulat. Adjektiv pauschalis das nhd. pauschal her.