Bede
Bede (mhd., v. mlat petitio = Bitte; mhd. auch gewerf, schatzunge; mlat. petitio, collecta, precaria, tallia). Hatte ein Herrscher einen außerordentlichen finanziellen Bedarf, so konnte er den Untertanen eine Sonderzahlung ("Bede") abfordern; einer berechtigten Forderung musste aufgrund der allgemeinen Treuepflicht entsprochen werden. Als rechtfertigende Gründe galten Kriegsgefahr oder die Notwendigkeit, einen gefangengesetzten Herrn auszulösen, aber auch schon das Bedürfnis, feierliche Begebenheiten (Hochzeit, Totenfeier) standesgemäß auszustatten. Das Recht, Bede einzufordern, wurde von den Landesfürsten im 12. Jh. übernommen und zu einer landesherrlichen Steuerpflicht (mhd. stiure, steura, schatzung; mlat. precaria, exactio) ausgebaut. Gänzlich befreit waren Ritterbürtige und Kleriker. Die Höhe der bede richtete sich nach der Kopfzahl eines Haushalts sowie nach dem Vermögen des Hausherrn und wurde grob taxiert.