Bedemund

Aus Mittelalter-Lexikon
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Bedemund (mhd. bet-, bath-, -muth, -mont; mlat. maritagium) wurde in Nordwestdeutschland, in Westfalen, Niedersachsen und bis nach Thüringen hinein eine Abgabe genannt, die anlässlich der Verheiratung leibeigener Bauern an den Grundherrn zu entrichten war, und als Entgelt für den Ehekonsens des Herrn aufzufassen ist. Stammte die Frau aus der gleichen Herrschaft wie der Ehemann, so ging die Abgabe (das maritagium) an den gemeinsamen Grundherren. Heiratete die Frau in eine fremde Grundherrschaft aus, so stand die Abgabe ihrem ursprünglichen Herren zu (forismaritagium). Zu erlegen war das maritagium von dem zukünftigen Ehemann.
In diesen Zusammenhang gehört wohl auch das - zumindest in Deutschland wohl nie ausgeübte - „Ius primae noctis“, das Recht eines Grundherren oder dessen Stellvertreters (Meiers), in der Hochzeitsnacht eines seiner Leibeigenen das Bett der Braut zu besteigen. In dieser legendären Rechtsanmaßung dürfte eine "humorvolle" Umdeutung der Hochzeitssteuer zu sehen sein.