Bergfreiheiten
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Bergfreiheiten. 1.) Zuwanderungswilligen Bergleuten wurden als Anreiz erhebliche Privilegien ("Bergfreiheiten") eingeräumt: erhöhter Friede für Bergsiedlungen, eigene Gerichtsbarkeit, Befreiung von Abgaben und Diensten, von Heerfolge und Einquartierung. Dazu kamen verbilligtes Bauland und Bauholz, das Recht auf Freizügigkeit und auf den Zusammenschluss in Berggemeinden und freien Bergstädten sowie auf besondere Knappenfeiertage. Mancherorts galten freies Jagd- und Fischrecht und das Recht, Waffen zu tragen. 2.) Unter Bergfreiheit versteht man auch den Anspruch des Finders auf Verleihung der Schürfrechte (Finderrecht; festgelegt z.B. in der Kulmer Handfeste von 1233; s. Bergrecht).