Beschreien

Aus Mittelalter-Lexikon
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Beschreien (mhd. beschrien = ausrufen, verkündigen). Nach altem Rechtsbrauch musste ein neugeborenes Kind die vier Wände des Zimmers beschrieen – seine Lebensfähigkeit bewiesen – haben, um als erbberechtigt anerkannt zu werden. Die Nachbarn, die das Schreien gehört hatten, galten als Zeugen des Rechtsaktes. Eine Beschreiungsszene ist in einer Illustration des Sachsenspiegels dargestellt. Zitat aus dem 13. Jh.: "dat sey eyn Kint tosamen hebben gehat, dat ... de wende beschregen hedde". (Die Wendung zum Negativen i.S.v. anklagen, verleumden, anwünschen von Schadzauber nahm das Verb erst im SMA.)