Besitzen

Aus Mittelalter-Lexikon
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besitzen (mhd., = sich worauf hinsetzen, in Besitz nehmen.) Nach ma. Rechtsbrauch musste bei einem Eigentumswechsel der neue Herr das erworbene Grundstück während dreier aufeinanderfolgender Tage "besitzen", auf einem Stuhle darauf sitzend seinen Rechtsanspruch öffentlich deutlich machen. (Andere symbolische Handlungen zum Anzeigen der Inbesitznahme waren das öffentliche Umschreiten oder Umreiten des Landes, das Löschen und Wiederanzünden des Feuers, das Umhegen oder Umpflügen oder das Aufsetzen des Fußes.)