Beuterecht

Aus Mittelalter-Lexikon
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Beuterecht (mhd. biuten, buten = erbeuten, Beute machen). Bei den Kreuzfahrern hatte sich schon bald ein Rechtsgrundsatz etabliert, wonach alles, was die Soldaten Christi durch Raub, Beschlagnahme oder Eroberung in Besitz nahmen, ihr und ihrer Erben unantastbarer Besitz war. Nach gleichem Grundsatz wurde mit Gefangenen verfahren: wer Häftlinge einbrachte, durfte sie seiner persönlichen Habe zurechnen und sie je nach Belieben totschlagen, in die Sklaverei verkaufen oder gegen Lösegeld freigeben.