Bifang

Aus Mittelalter-Lexikon
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Bifang (mhd. bivanc = "das von den Furchen eingefasste Ackerbeet"; mlat. ambitus, captura, clausura, comprehensio, novale, occupatio, proprisus, saeptum. Je nach Landschaft auch Wurten, Bündten, Gärten). Feldstück, das von einem dazu berechtigten Gemeindemitglied durch Rodung gewonnen und (meist) eingehegt worden war. Es war aus der strengen Fruchtfolgeordnung herausgenommen und konnte vom Bauern nach Belieben genutzt werden. Hier wuchsen Wein, Obst, Gemüse, Hopfen, Färbereigewächse u.a.m. (s. Gartenbau). Bifänge befanden sich im vollen Eigentum des Bauern und konnten – im Gegensatz zu den durch grundherrschaftliche Rodung entstandenen ®Beunden – als Zinsgut oder Lehen weitergegeben werden. Der Begriff wurde auch auf Neubruchland der Rodungsbauern bezogen.